Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landestierschutzverband Niedersachsen möchte Sie auf eine Petition hinweisen, die an den Niedersächsischen Landtag gerichtet wurde. Der Landestierschutzverband empfiehlt, die Petition mit zu zeichnen, die Mitglieder zu beteiligen und die Petition auf Ihrer Hompage sowie in Ihren "Social Medias" zu vebreiten.
Sie betrifft die Aufforderung an den Landtag das Niedersächsische Hundegesetz zu ändern, um zu erreichen, dass bei Personen gegen die ein rechtskräftiges Urteil oder Bußgeld, aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, ausgesprochen wurde, eine bereits zuerkannte Sachkunde zum Halten eines Hundes widerrufen bzw. die Zulassung zum Erwerb der Sachkunde verweigert wird.
Nachfolgend der Link zur Mitzeichnung:
Wortlaut der Petition:
Änderung des Nds. Hundegesetz (NHundG) bezüglich der Berücksichtigung von Verurteilungen bei der Zuerkennung der Sachkunde.
Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, Personen im Geltungsbereich des Niedersächsischen Hundegesetzes durch eine E
rgänzung von § 3 von der Zuerkennung
einer Sachkunde auszunehmen, wenn diese na
ch §§ 17, 18 Tierschutzgesetz wegen
einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu einer Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe rechtskräftig verurteilt oder gegen diese eine Geldbuße bestandskräftig festgesetzt worden ist. Dieser Zeitraum soll sich an den Tilgungsfriste
n des Bundeszentralregister (BZRG) ori
entieren. Bereits bestehende Sachkundenachweise sind für denselben Zeitraum zurückzunehmen und müssen neu abgelegt werden.
Mit den besten Grüßen
Dieter Ruhnke
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